Ein Urteil des AG Charlottenburg vom 05.04.2019 Az.: 219 C 21/19 verpflichtet Mobilfunkanbieter, auf die hohen Kosten hinzuweisen.
Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden vor zu hohen Kosten an Bord warnen. Ohne diese Warnung ist ein Anspruch gerichtlich nicht durchsetzbar.
Zwar habe der Mobilfunker gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 808,87 Euro. Dieser Anspruch sei jedoch nicht durchsetzbar, da ihm der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehe. Denn der Beklagten steht ein Anspruch auf Schadensersatz in gleicher Höhe wegen Verletzung von Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten zu. Die Klage wurde abgewiesen.
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Handy-Nutzung an Bord |
Urteil des AG Charlottenburg
Ein Urteil des AG Charlottenburg vom 05.04.2019 Az.: 219 C 21/19 verpflichtet Mobilfunkanbieter, auf die hohen Kosten hinzuweisen. Und das bevor überhöhte Rechnungen entstehen.Extrem teurer Satelliten-Empfang an Bord
Wenn Sie auf einem Kreuzfahrtschiff Ihr Handy nutzen möchten, ist das zu einem horrenden Preis möglich. Die Reedereien betreiben auf den Schiffen eigene Netze, die meist an einen Satelliten-Empfänger auf dem Schiff angeschlossen sind.Warum eine Klage des Mobilfunkanbieters?
Hintergrund ist eine Klage gegen eine Urlauberin auf einem Kreuzfahrtschiff. Sie weigerte sich, eine Rechnung über 816,86 Euro zu zahlen. Dagegen zog der Mobilfunkanbieter vor Gericht. Die Klage begründete er damit, dass die Kundin die Dienstleistung unstreitig in Anspruch genommen habe. Außerdem sei man den Informationspflichten durch die SMS vom 14. März 2017 und die E-Mail vom gleichen Tag nachgekommen. Es habe einzig und allein im Verantwortungsbereich der Beklagten gelegen, sich über das Auslösen von hohen Kosten auf einem Schiff zu informieren.Wie urteilte das Gericht?
Das Gericht urteilte wie folgt: Zwar wurde eine SMS und eine E-Mail am Tag nach der Nutzung der GPRS-Verbindung versandt.- Das war zu spät.
- Die SMS enthielt keinen Hinweis auf die Datennutzung oder die hohen Kosten. Sie beinhaltete lediglich eine Bitte, den Kundenservice anzurufen.
- Der Anbieter hätte die Kundin in Norwegen und Dänemark erreichen können.
TK-Transparenzverordnung
Die Richter glaubten der Mobilfunk-Nutzerin, dass sie die teure Satellitenverbindung nicht genutzt hätte, wenn sie vorab entsprechend TK-Transparenzverordnung informiert gewesen wäre.Zwar habe der Mobilfunker gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 808,87 Euro. Dieser Anspruch sei jedoch nicht durchsetzbar, da ihm der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehe. Denn der Beklagten steht ein Anspruch auf Schadensersatz in gleicher Höhe wegen Verletzung von Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten zu. Die Klage wurde abgewiesen.
Wie vermeiden Sie hohe Handy-Kosten an Bord?
- Die sicherste Methode ist, den Flugmodus zu aktivieren oder das Handy komplett auszuschalten.
- Lehnen Sie das Angebot einer Internetverbindung über Satellit ab, wenn es angeboten wird.
- Vorsicht: Pro Gesprächsminute nach Deutschland fallen im Schnitt Gebühren zwischen 3 und 7 Euro an.
- Achtung: Auch das Annehmen von Anrufen und das Abhören von Mailbox-Nachrichten kosten Gebühren.
Wie minimieren Sie die Datenmengen am Handy?
Müssen Sie das Handy benutzen, dann minimieren Sie die Menge der anfallenden Daten. Stellen Sie Ihr Smartphone wie folgt ein:- Automatische App- und System-Updates deaktivieren.
- Sofern verfügbar: Daten-Sparprogramme auf Social Media und Mailing-Programmen aktivieren.
- Automatisches Laden von empfangenen Dateien auf WhatsApp bzw. anderen Messengern ausstellen.
- Mobile Datenverbindung nur dann aktivieren, wenn der Internetzugang tatsächlich benötigt wird
Wichtig für Familien
- Informieren sie alle Familienmitglieder vor der Kreuzfahrt über die hohen Kosten per Satellit.
- Stellen sie sicher, dass die Kinder während des Aufenthalts auf dem Schiff nicht selbständig telefonieren.
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